Übersicht Lehrgänge

Die Lehrgänge in der Freiwilligen Feuerwehr.
Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr muss um auf der Karriereleiter nach oben zu steigen viele Lehrgänge absolvieren. Hier soll ein kleiner Überblick über die Lehrgänge gegeben werden.

 

F1/TM1

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang)

Voraussetzung

Der Grundlehrgang ist der erste Lehrgang den jeder absolvieren muss, der Feuerwehrmann werden möchte. In diesem Lehrgang werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes gelehrt. Dazu gehören die Rechtsgrundlagen des HBKG und verschiedener Feuerwehrdienst-vorschriften (FwDV).

Im Rahmen der FwDV`s werden vor allem der Löscheinsatz (FwDV 3) und die tragbaren Leitern (FwDV 10) unterrichtet und geübt. Von anderen FwDV`s werden nur die Grundlagen vermittelt, da der Lehrgang sonst viel zu umfangreich für die freiwilligen Feuerwehren wäre. Angerissen werden unter anderem die Themen Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Unfallversicherung, Gerätekunde, Löscheinsatz, Techn. Hilfeleistung, Rettung und verhalten bei Gefahren.

Der Lehrgang umfasst etwa 52 Unterrichtsstunden auf Standortebene und findet am Abend oder am Wochenende statt.

17 Jahre
Erste Hilfe Kurs (16 Std.)

TM2

Truppmannausbildung Teil 2

Voraussetzung

Der zweite Teil des "Grundlehrgangs" wird in der heimischen Wehr innerhalb von zwei Jahren mit je 40 Stunden durchgeführt. Er vertieft die Themen des Grundlehrganges.

TM1

F2

Truppführerausbildung

Voraussetzung

In der Truppführerausbildung auf Kreisebene wird der Teilnehmer noch umfassender in den oben genannten Bereichen ausgebildet. Er muss am Ende des Lehrgangs in der Lage sein als Führer eines Trupps (2 Mann), als taktisch nicht selbständige Einheit fachlich richtig Aufträge auszuführen.

TM2

F3

Gruppenführerausbildung

Voraussetzung

In dieser Ausbildungseinheit an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) lernen die Teilnehmer eine Gruppe, eine Staffel oder einen Trupp als selbständige taktische Einheit zu führen. Es werden unter anderen die Themen Rechtsgrundlagen und Organisation, Fachbezogene Grundlagen wie z.B. Löschen, Baukunde gelehrt. Außerdem wird noch Fahrzeug- und Gerätekunde, Einsatzlehre und Vorbeugender Brandschutz gelehrt. Die Lehrgangsdauer beträgt 10 Tage. Der Lehrgang findet in der Woche statt.

F2

F4

Zugführerausbildung

Voraussetzung

Um die Zugführerausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer in der Lage sein taktische Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges zu führen. An dem 10 tägigen Lehrgang werden alle Themen, die in der Gruppenführerausbildung vorkommen stark vertieft.

F3

F/B/K5

Ausbildung „Führer von Führungsgruppen und Verbänden"

Voraussetzung

Der Teilnehmer muss den an der Hessischen Landesfeuerwehrschule stattfindenden Lehrgang lernen, Verbände aus verschiedenen Fachrichtungen richtig zu führen. Themen sind u.a. Führungsgrundsätze, Stabsarbeit, Presse und Medienarbeit und Führungsmaßnahmen. Der Lehrgang dauert 5 Tage.

F4

F6

Ausbildung „Leiter einer Feuerwehr“

Voraussetzung

Der Leiter einer Feuerwehr muss in der Lage sein eine Feuerwehr als Einsatzführer sowie auch als organisatorischer und verwaltender Leiter zu führen. Themen sind unter anderen: Rechtsgrundlage der Wehrführung, Haushaltswesen, Soziale Fürsorge Personalplanung und Öffentlichkeitsarbeit. Lehrgangsdauer 5 Tage

F2 oder F3

evtl. F/B/K5

Ausbildungen  für Sonderfunktionen in der Feuerwehr

AGT

Lehrgang für Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7

Voraussetzung

In diesem 29 stündigen Lehrgang werden die Kenntnisse für das tragen von Atemschutzgeräten vermittelt. In den Themen Einsatzgrundsätze, Atemschutzgeräte, Atmung, Atemanschlüsse, Atemgifte, Filtergeräte, etc. und in verschiedenen Atemschutzübungen werden die Teilnehmer in Theorie und Praxis für den Einsatz mit diversen Geräten vorbereitet.

F1

Untersuchung G26.3 

MA

Lehrgang Maschinist für Löschfahrzeuge

Voraussetzung

Der Teilnehmer dieses Lehrganges wird ausgebildet in der Bedienung und Wartung verschiedenster Aggregate der Feuerwehren. Unter anderem werden die Themen Rechtsgrundlagen, Pumpen und Zusatzaggregate, Wasserförderung, Straßenverkehrs- recht vermittelt. Der Maschinist ist außerdem der Fahrzeugführer unter der Bedingung einer gültigen Fahrerlaubnis. Dauer 36 Stunden.

F1/TM1

SF

Lehrgang Sprechfunker

Voraussetzung

Sprechfunker ist man, wenn man einen Lehrgang erfolgreich absolviert hat, der folgende Themen umfasst: Grundlagen, Gerätekunde, Sprechfunkbetrieb und Kartenkunde. Dauer 26 Stunden.

F1/TM1

TH-VU

Lehrgang Sprechfunker

Voraussetzung

Der Teilnehmer lernt in dem 5 tägigen Lehrgang an der HLFS den sicheren Umgang mit den bei einem Verkehrsunfall notwendigen Geräten, kennt die Grundregeln der "Verletztenorientierten Rettung" und kann sie anwenden.

F1/TM1

MS 1

Motorkettensägenlehrgang

Voraussetzung

Bei dem 4 tägigen Lehrgang an der HLFS, lernt der Teilnehmer den Aufbau einer Motorkettensäge, Pflege und Wartung, sowie Schnitttechniken an liegendem und unter Spannung stehendem Holz.

F1/TM1

GW

Lehrgang Gerätewart

Voraussetzung

In diesem Lehrgang steht die Wartung und Pflege der Geräte der Feuerwehr im Vordergrund. Eine Ausnahme bilden die Atemschutzgeräte ( siehe unten ). Der Lehrgang umfasst 35 Stunden und beinhaltet verschiedenste Themen wie z.B. Technische Richtlinien, Fahrzeug-wartung, Prüfgeräte usw.

F2

AGW

Lehrgang Atemschutzgerätewart

Voraussetzung

Mit Abschluss dieses Lehrganges ist der Teilnehmer berechtigt Atemschutzgeräte zu prüfen, zu warten und instandzusetzen. Die Lehrgangsdauer beträgt 5 Tage unter der Vorraussetzung, das keine Strahlenschutzausrüstung oder Tauchausrüstung geprüft wird.

F2
AGT
G26.3

Aktuelles

Die gemeinsame Jahreshauptversammlung aller Feuerwehren der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf findet am Freitag, den 31.03.2023 um 19:30 Uhr im DGH Grüsselbach statt.

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